Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtgemeinde Lienz ist bemüht, ihre Website lienz.gv.at im Einklang mit § 14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes 2005 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website lienz.gv.at.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Homepage der Stadtgemeinde Lienz, lienz.gv.at, ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1 entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Bilder:

Die Alternativtexte auf unserem Webauftritt bedürfen noch einer durchgehenden Prüfung. Wir bemühen uns, angemessene Alternativtexte für neue Inhalte unmittelbar und für ältere Inhalte bis 31.12.2020 umzusetzen.

Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie mit der Lesbarkeit von Inhalten auf unserer Website Hilfestellung benötigen, wir werden uns bemühen, Ihnen die gewünschten Inhalte barrierefrei aufzubereiten bzw. die gewünschten Informationen zukommen zu lassen.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 02.03.2022 überprüft.

 

Feedback und Kontaktangaben

Wir sind bemüht unser Angebot stetig zu Verbessern und hinsichtlich Bedienbarkeit und Zugänglichkeit der Website auszubauen. Sollten Ihnen etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen oder Sie Anregungen zur Verbesserung für die Nutzung unserer Website haben, bitten wir Sie uns diese per E-Mail mitzuteilen: 

 

Kontakt:

rathaus@stadt-lienz.at

 

Bitte führen Sie im Betreff für eine rasche Bearbeitung Ihres Anliegens „Barrierefreiheit Website“ an.

 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Landes Tirol wenden. Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 14b Tiroler Antidiskrimnierungsgesetzes durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen.