Europawahl 2024 am 09.06.2024
Gemäß § 4 der Europawahlordnung (EuWO), BGBI. Nr. 117/1996, idgF., sind zur Leitung und Durchführung der Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments die Sprengelwahlbehörden, Gemeindewahlbehörden, Bezirkswahlbehörden, Landeswahlbehörden, und die Bundeswahlbehörde berufen, die nach der NRWO jeweils im Amt sind. Im Übrigen sind auf diese Wahlbehörden die einschlägigen Bestimmungen der NRWO sinngemäß anzuwenden.
Gemäß § 2 Abs. 3 der Europawahlordnung — EuWO wird hiermit die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Europawahl, BGBI. I I Nr. 72/2024, bekanntgemacht.
Unter welchen Voraussetzungen können Sie als Unionsbürgerin oder Unionsbürger bei der Europawahl am 9. Juni 2024 wählen?