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Mündliche Verhandlungen
Mit Eingabe vom 14.11.2022 hat Herr Gerhard Glanzl, Mühlgasse 31, 9900 Lienzum die Erteilung der baubehördlichen Genehmigung für die Errichtung eines Personenaufzugs an der Westfassade des Hauses Hauptplatz 13 auf Gp. 2090 in EZ 168, KG Lienz, angesucht.
Gemeinderatssitzungen
Bekanntmachungen
Volksbegehren
Aufgrund der auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidungen des Bundesministers für Inneres betreffend das oben angeführte Volksbegehren wird verlautbart:
Gemäß § 12 Volksbegehrengesetz 2018, BGBI. I Nr. 106/2016, in der geltenden Fassung, in Verbindung mit§ 58 Nationalrats-Wahlordnung 1992, BGBI. Nr. 471/1992, in der geltenden Fassung, wird die Verbotszone wie folgt festgelegt:
Aufgrund der am 1. Februar 2023 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidungen des Bundesministers für Inneres betreffend die oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart:
Aufgrund der am 10. Jänner 2023 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidungen des Bundesministers für Inneres betreffend die oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart:
Gemäß § 12 Volksbegehrengesetz 2018, BGBI. I Nr. 1 06/2016, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI. I Nr. 101/2022, in Verbindung mit § 58 Nationalrats-Wahlordnung 1992, BGBI. Nr. 471/1992, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI. I Nr. 101 /2022, wird die Verbotszone wie folgt festgelegt:
Gemäß § 12 Volksbegehrengesetz 2018, BGBI. I Nr. 1 06/2016, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI. I Nr. 101 /2022, in Verbindung mit § 58 Nationalrats-Wahlordnung 1992, BGBI. Nr. 471/1992, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI. I Nr. 101/2022, wird die Verbotszone wie folgt festgelegt: