Amtstafel

Aktuelle Stellenausschreibungen

Öffentliche Ausschreibungen für offene Stellen in der Stadtgemeinde Lienz

Kundmachungen

WINTERDIENST - Hinweis betreffend die Pflichten der Anrainer gem. § 93 StVO 1960

Von Seiten der Stadtgemeinde Lienz darf anlässlich des bevorstehenden Wintereinbruches auf die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung über die Schneeräum- und Streupflicht der Anrainer gemäß § 93 StVO – Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl.Nr. 159/1960, i.d.g.F., hingewiesen werden:

Aushängezeitraum: 02.11.2022 bis 30.04.2023
Antrag auf Auflage und Beschlussfassung eines Entwurfes zur Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Grundstückes Gp. 268/2 KG Lienz - PÄNr.: 855

Der Gemeinderat fasste in seiner Sitzung am 28.03.2023 folgenden Beschluß:

Aushängezeitraum: 29.03.2023 bis 27.04.2023
Antrag auf Auflage und Beschlussfassung eines Entwurfes zur Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Grundstückes Gp. 1154/2 KG Lienz - PÄNr.: 856

Der Gemeinderat fasste in seiner Sitzung am 28.03.2023 folgenden Beschluß:

Aushängezeitraum: 29.03.2023 bis 27.04.2023
Antrag auf Auflage und Beschlussfassung eines Entwurfes zur Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke Gpn. 1194/1 und 1194/3 je KG Lienz - PÄNr.: 857

Der Gemeinderat fasste in seiner Sitzung am 28.03.2023 folgenden Beschluß:

Aushängezeitraum: 29.03.2023 bis 27.04.2023
Antrag auf Auflage und Beschlussfassung eines Entwurfes zur Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Grundstückes Gp. 114/2 KG Lienz - PÄNr.: 858

Der Gemeinderat fasste in seiner Sitzung am 28.03.2023 folgenden Beschluß:

Aushängezeitraum: 29.03.2023 bis 27.04.2023
Antrag auf Auflage und Beschlussfassung eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplan für den Bereich der Grundstücke Gpn. 114/2, 2089 und 2090 je KG Lienz - PÄNr.: 859

Der Gemeinderat fasste in seiner Sitzung am 28.03.2023 folgenden Beschluß:

Aushängezeitraum: 29.03.2023 bis 27.04.2023
Antrag auf Auflage und Beschlussfassung eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplan für den Bereich der Grundstücke Gpn. 28, 29, 1988 und 2397 je KG Lienz - PÄNr.: 860

Der Gemeinderat fasste in seiner Sitzung am 28.03.2023 folgenden Beschluß:

Aushängezeitraum: 29.03.2023 bis 27.04.2023
Antrag auf Auflage und Beschlussfassung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Grundstückes Gp. 118/1 (künftige Gp. 1008 und 1009) KG Patriasdorf - PÄNr.: 861

Der Gemeinderat fasste in seiner Sitzung am 28.03.2023 folgenden Beschluß:

Aushängezeitraum: 29.03.2023 bis 27.04.2023
Antrag auf Auflage und Beschlussfassung eines Entwurfes zur Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes für den Bereich der Grundstücke Gpn. 349, 1834/1 und 1835 je KG Lienz - PÄNr.: 611-20

Der Gemeinderat fasste in seiner Sitzung am 28.03.2023 folgenden Beschluß:

Aushängezeitraum: 29.03.2023 bis 27.04.2023
Siedlerstraße; Erlassung eines Halte- und Parkverbotes

Der Gemeinderat fasste in seiner Sitzung am 28.03.2023 folgenden Beschluß:

Aushängezeitraum: 29.03.2023 bis 13.04.2023
Rechter Iselweg; Ausweisung einer Ladezone - Erlassung einer Verordnung


Der Gemeinderat fasste in seiner Sitzung am 28.03.2023 folgenden Beschluß:

Aushängezeitraum: 29.03.2023 bis 13.04.2023
GV Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Lienz - Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss 2022

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Lienz fasste in der Sitzung am 27. März 2023 folgenden Beschluß:

Aushängezeitraum: 29.03.2023 bis 13.04.2023
Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss der Stadtgemeinde Lienz für das Finanzjahr 2022 inklusive der Bilanz und Erfolgsrechnung der Stadtwerke Lienz für das Wirtschafsjahr 2022

Der Gemeinderat fasste in seiner Sitzung am 28.03.2023 unter dem Tagesordnungspunkt II. FINANZANGELEGENHEITEN, 1. Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss der Stadtgemeinde Lienz für das Finanzjahr 2022 inklusive der Bilanz und Erfolgsrechnung der Stadtwerke Lienz für das Wirtschafsjahr 2022 folgenden Beschluß:

Aushängezeitraum: 29.03.2023 bis 13.04.2023
Beschlußfassung - Jahresabschluss der Stadtgemeinde Lienz Immobilien KG

Der Gemeinderat fasste in seiner Sitzung am 28.03.2022 unter dem Tagesordnungspunkt II. FINANZANGELEGENHEITEN, 3. Stadtgemeinde Lienz Immobilien KG; Genehmigung des Jahresabschlusses (Bilanz) zum 31.12.2022 folgenden Beschluß:

Aushängezeitraum: 29.03.2023 bis 13.04.2023

Mündliche Verhandlungen

Öffentliche Bekanntmachung einer mündlichen Verhandlung

Mit Eingabe vom 27.01.2023, verbessert mit Eingabe vom 09.03.2023, haben Frau Claudia Kratzer und Herr lng. Robert Nußbaumer, Alpenrauteweg 44, 9900 Lienz um die Erteilung der baubehördlichen Genehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und PV-Anlage auf Gp. 57 in EZ 394, KG Patriasdorf, angesucht.

Aushängezeitraum: 30.03.2023 bis 12.04.2023
Öffentliche Bekanntmachung einer mündlichen Verhandlung - Abberaumung der Bauverhandlung

Mit Eingabe vom 22.02.2023 haben Herr Christian Profer und Frau Ursula Profer-Thonhauser, Adolf Purtscher-Straße 18j, 9900 Lienzum die Erteilung der baubehördlichen Genehmigung für die Erweiterung des Wohnraumes im Dachgeschoss beim bestehenden Wohnhaus auf Gp. 387/3 in EZ 67, KG Lienz angesucht.

Aushängezeitraum: 23.03.2023 bis 05.04.2023
Öffentliche Bekanntmachung einer mündlichen Verhandlung

Mit Eingabe vom 31.01.2023 hat Herr Mag. Roland Hausberger, Billrothstraße 4/20 und 21, 9900 Lienz um die Erteilung der baubehördlichen Genehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garagen und Pool auf Gp. 411/4 in EZ 2582, KG Lienz, angesucht.

Aushängezeitraum: 20.03.2023 bis 05.04.2023
Gemeinderatssitzungen - Archiv

Niederschriften über die Sitzungen des Gemeinderates im Ratsaal der Liebburg

Bekanntmachung

Bekanntmachung betr. die rechtswirksame Einbringung von schriftlichen Anbringen; technische Voraussetzungen für die Einbringung per E-Mail; Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten sowie Kundmachungen im Internet

Aushängezeitraum: 30.12.2019

Volksbegehren

Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen Untersuchungsausschüsse live übertragen, Verbot für Kinder-lnstagram, Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung, Asylstraftäter sofort abschieben, ...

Aufgrund der am 1. Februar 2023 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidungen des Bundesministers für Inneres betreffend die oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart:

Aushängezeitraum: 24.02.2023 bis 27.06.2023
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen NEUTRALITÄT Österreichs JA, anti-gendern-Volksbegehren

Aufgrund der am 10. Jänner 2023 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidungen des Bundesministers für Inneres betreffend die oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart:

Aushängezeitraum: 26.01.2023 bis 27.06.2023
Verbotszone - Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen Untersuchungsausschüsse live übertragen, Verbot für Kinder-lnstagram, Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung, Asylstraftäter sofort abschieben, • Umsetzung der Lebensmittelherkunfts- .....

Gemäß § 12 Volksbegehrengesetz 2018, BGBI. I Nr. 1 06/2016, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI. I Nr. 101/2022, in Verbindung mit § 58 Nationalrats-Wahlordnung 1992, BGBI. Nr. 471/1992, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI. I Nr. 101 /2022, wird die Verbotszone wie folgt festgelegt:

Aushängezeitraum: 24.02.2023 bis 27.06.2023
Verbotszone - Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen NEUTRALITÄT Österreichs JA, anti-gendern-Volksbegehren

Gemäß § 12 Volksbegehrengesetz 2018, BGBI. I Nr. 1 06/2016, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI. I Nr. 101 /2022, in Verbindung mit § 58 Nationalrats-Wahlordnung 1992, BGBI. Nr. 471/1992, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI. I Nr. 101/2022, wird die Verbotszone wie folgt festgelegt:

Aushängezeitraum: 26.01.2023 bis 27.06.2023
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für das Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung NEHAMMER MUSS WEG

Aufgrund der am 9. Jänner 2023 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidung des Bundesministers für Inneres....

Aushängezeitraum: 26.01.2023 bis 25.04.2023
Verbotszone - Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung NEHAMMER MUSS WEG

Gemäß § 12 Volksbegehrengesetz 2018, BGBI. I Nr. 106/2016, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI. I Nr. 101/2022, in Verbindung mit§ 58 Nationalrats-Wahlordnung 1992, BGBI. Nr. 471 / 1992, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI. I Nr. 101/2022, wird die Verbotszone wie folgt festgelegt:

Aushängezeitraum: 26.01.2023 bis 25.04.2023
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen Lieferkettengesetz Volksbegehren, Beibehaltung Sommerzeit, Unabhängige JUSTIZ sichern, GIS Gebühren NEIN, BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!

Aufgrund der am 2. Dezember 2022 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidung des Bundesministeriums für Inneres betreffend die oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart:

Aushängezeitraum: 13.01.2023 bis 25.04.2023
Verbotszone - Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen Lieferkettengesetz Volksbegehren, Beibehaltung Sommerzeit, Unabhängige JUSTIZ sichern, GIS Gebühren NEIN, BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!

Gemäß § 12 Volksbegehrengesetz 2018, BGBl. I Nr. 106/2016, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 101/2022, in Verbindung mit § 58 Nationalrats-Wahlordnung 1992, BGBl. Nr. 471/1992, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 101/2022, wird die Verbotszone wie folgt festgelegt:

Aushängezeitraum: 13.01.2023 bis 25.04.2023
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für das Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung ECHTE Demokratie-Volksbegehren

Aufgrund der am 28. November 2022 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidung des Bundesministers für Inneres betreffend das oben angeführte Volksbegehren wird verlautbart:

Aushängezeitraum: 21.12.2022 bis 25.04.2023
Verbotszone - Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung ECHTE Demokratie-Volksbegehren

Gemäß S 12 Volksbegehrengesetz 2018, BGBI. I Nr. 106/2016, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI. I Nr. 101/2022, in Verbindung mit S 58 Nationalrats-Wahlordnung 1992, BGBI. Nr. 471/1992, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI. I Nr. 101/2022, wird die Verbotszone wie folgt festgelegt:

Aushängezeitraum: 21.12.2022 bis 25.04.2023

Rechnungsabschluss gem. VRV 2015

Rechnungsabschluss der "STADTGEMEINDE LIENZ" für das Finanzjahr 2021
Rechnungsabschluss des "STANDESAMTS- u. STAATSBÜRGERSCHAFTSVERBAND LIENZ" für das Finanzjahr 2021
Rechnungsabschluss des "GEMEINDEVERBAND ÖFFENTLICHER PERSONENNAHVERKEHR OSTTIROL" für das Finanzjahr 2021

Voranschlag gem. VRV 2015

Voranschlag der "STADTGEMEINDE LIENZ" für das Finanzjahr 2023
Voranschlag der "STADTGEMEINDE LIENZ" für das Finanzjahr 2022
Voranschlag des "STANDESAMTS- U. STAATSBÜRGERSCHAFTSVERBAND LIENZ" für das Finanzjahr 2023
Voranschlag des "GEMEINDEVERBAND ÖFFENTLICHER PERSONENNAHVERKEHR OSTTIROL" für das Finanzjahr 2023
Neuigkeiten
Wertstoffsammelstellen mit Hochdruck gereinigt

UMWELTSCHUTZ

Wertstoffsammelstellen mit Hochdruck gereinigt24. März 2023
Lienzer Stadtgärtner helfen dem Frühling auf die Sprünge

FORST & GARTEN

Lienzer Stadtgärtner helfen dem Frühling auf die Sprünge23. März 2023