Winterdienst - Hinweis betreffend die Pflichten der Anrainer gem. § 93 StVO
Aushängezeitraum: 12.11.2015 - 30.04.2016
Von Seiten der Stadtgemeinde Lienz darf anlässlich des bevorstehenden Wintereinbruches auf die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung über die Schneeräum- und Streupflicht der Anrainer gemäß § 93 StVO Straßenverkehrsordnung 190, BGBI.Nr. 159/1960 i.d.g.F. hingewiesen werden:
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