Europawahl 2024 am 09.06.2024

Kundmachung über die Zusammensetzung der örtlichen Wahlbehörden der Stadtgemeinde Lienz

Gemäß § 4 der Europawahlordnung (EuWO), BGBI. Nr. 117/1996, idgF., sind zur Leitung und Durchführung der Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments die Sprengelwahlbehörden, Gemeindewahlbehörden, Bezirkswahlbehörden, Landeswahlbehörden, und die Bundeswahlbehörde berufen, die nach der NRWO jeweils im Amt sind. Im Übrigen sind auf diese Wahlbehörden die einschlägigen Bestimmungen der NRWO sinngemäß anzuwenden.

Aushängezeitraum: 17.04.2024 bis 10.06.2024
Kundmachung über die Verfügungen der Gemeindewahlbehörde

Anlässlich der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments am 09.06.2024 hat die Gemeindewahlbehörde Lienz gemäß ...

Aushängezeitraum: 17.04.2024 bis 10.06.2024
Kundmachung über die Auflegung des Wählerverzeichnisses und das Berichtigungsverfahren

Das Wählerverzeichnis für die Europawahl am 9. Juni 2024 liegt vom ...

Aushängezeitraum: 15.04.2024 bis 10.06.2024
Eintragung von im Ausland lebenden Wahlberechtigten in die Europa-Wählerevidenz

Unter welchen Voraussetzungen können Sie als Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher bei der Europawahl am 9. Juni 2024 wählen?

Aushängezeitraum: 20.03.2024 bis 10.06.2024
Informationen über die Ausstellung von Wahlkarten

Am 9. Juni 2024 findet die Europawahl 2024 statt. An der Wahl können nur Wahlberechtigte teilnehmen, ...

Aushängezeitraum: 20.03.2024 bis 10.06.2024
Informationen zur Beantragung einer Wahlkarte

Zur Teilnahme an der Europawahl am 9. Juni 2024 sind Sie berechtigt, wenn Sie ...
 

Aushängezeitraum: 14.03.2024 bis 10.06.2024
Informationen für Wahlberechtigte, die nicht in der Lage sind, ihr Stimmrecht in ihrem Wahllokal auszuüben

Was können Sie tun, wenn Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind und bei der Europawahl am 9. Juni 2024 wählen wollen?

Aushängezeitraum: 14.03.2024 bis 10.06.2024
Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments

Gemäß § 2 Abs. 3 der Europawahlordnung — EuWO wird hiermit die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Europawahl, BGBI. I I Nr. 72/2024, bekanntgemacht.

Aushängezeitraum: 11.03.2024 bis 10.06.2024
Informationen betreffend die Eintragung von (nicht-österreichischen) Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern mit Hauptwohnsitz in Österreich in die Europa-Wählerevidenz

Unter welchen Voraussetzungen können Sie als Unionsbürgerin oder Unionsbürger bei der Europawahl am 9. Juni 2024 wählen?

Aushängezeitraum: 11.03.2024 bis 10.06.2024
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