Kundmachung über die Ausschreibung der allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters

Aushängezeitraum: 25.11.2015 - 13.03.2016

Die Tiroler Landesregierung hat nach § 3 der Tiroler Gemeindewahlordnung 1994, LGBI. Nr. 88, die allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters für alle Gemeinden Tirols mit Ausnahme der Landeshauptstadt lnnsbruck auf Sonntag, den 28.02.2016, ausgeschrieben.

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