Kundmachung über die Ausschreibung der allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters
Aushängezeitraum: 25.11.2015 - 13.03.2016
Die Tiroler Landesregierung hat nach § 3 der Tiroler Gemeindewahlordnung 1994, LGBI. Nr. 88, die allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters für alle Gemeinden Tirols mit Ausnahme der Landeshauptstadt lnnsbruck auf Sonntag, den 28.02.2016, ausgeschrieben.
Weitere Informationen: