Landtagswahl 2018 - Wichtige Hinweise zur Wahl mit Wahlkarte

Um die ordnungsgemäße Stimmabgabe mittels Wahlkarte im Zuge der Landtagswahl 2018 gewährleisten zu können, darf um Beachtung folgender HINWEISE ersucht werden:

 

Wahlberechtigte, die eine Wahlkarte beantragt haben, können ihr Wahlrecht auf folgende Weise ausüben:

 

1.) ÜBERMITTLUNG VOR DEM WAHLTAG

Sie können die gültig ausgefüllte, verschlossene Wahlkarte der Stadtgemeinde Lienz im Postweg übersenden (Portokosten trägt die Gemeinde) oder in sonstiger Weise, insbesondere durch Boten oder persönlich während der Amtsstunden (in der Liebburg im Erdgeschoss), abgeben.

 

Wichtig: Die Wahlkarte muss

 

-      postalisch bis spätestens am Freitag, 23. Februar 2018,

-      persönlich oder durch Boten bis spätestens Freitag, 23. Februar 2018, 14:00 Uhr,

 

bei der bei der Stadtgemeinde Lienz, Hauptplatz 7, 9900 Lienz einlangen.

 

Achtung: Keine zulässige Übermittlung ist der Einwurf der Wahlkarte in den Briefkasten der Stadtgemeinde Lienz! Die auf diese Weise übermittelten Wahlkarten werden nicht in das Wahlergebnis einbezogen!

 

2.) ÜBERMITTLUNG AM WAHLTAG

 

- mittels verschlossener Wahlkarte

Sie können Ihre Wahlkarte auch noch am Wahltag während der Wahlzeit, jedoch ausschließlich in "Ihrem" Wahllokal, das ist jenes Wahllokal, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind, abgeben. Die geschlossene Wahlkarte kann persönlich oder auch durch einen Boten übermittelt werden.

 

-      Wählen am Wahltag mittels offener Wahlkarte

Ebenso können Sie, wenn Sie die eidesstattliche Erklärung auf der Wahlkarte noch nicht unterschrieben und diese noch nicht verschlossen haben, Ihre offene Wahlkarte am Wahltag mit in jenes Wahllokal, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind, bringen, diese der Wahlbehörde übergeben und sodann – wenn die Voraussetzungen gegeben sind - auf übliche Weise Ihre Stimme abgeben.

 

Im Übrigen dürfen wir hinsichtlich der Vorgangsweise bei der Stimmabgabe auf die Ausführungen auf Ihrer Wahlkarte verweisen.

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