Stadttaxi Lienz

Wer kann das Lienzer Stadttaxi benutzen?

Voraussetzung: Hauptwohnsitz in Lienz!

  1. Alle Personen, die das 65. Lebensjahr erreicht haben und in Lienz gemeldet sind.
  2. Alle Kinder unter 4 Jahren in Begleitung ihres/ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und in Lienz gemeldet sind.
  3. Gehbehinderte Personen, die in Lienz gemeldet sind und vom Arzt eine Bestätigung über einen Sitzend-, bzw. Liegendtransport vorweisen, erhalten einen befristeten Ausweis.
  4. Alle Personen, welche PFLEGEGELD beziehen und in Lienz gemeldet sind (Bestätigung muss vorgelegt werden).
  5. Inhaber eines Behindertenausweises

Was brauchen Sie für eine Stadttaxi-Fahrt?

Dazu benötigen Sie einen Stadttaxi-Ausweis und einen Fahrgutschein. Den Ausweis und die Fahrgutscheine erhalten Sie in der Liebburg, Parterre (Bürgerservicestelle). Die Ausgabe der Ausweise und der Verkauf der Fahrgutscheine erfolgt ausschließlich in der Bürgerservicestelle (Rathaus Liebburg - Erdgeschoß) während der Bürozeiten täglich von Montag - Donnerstag 07.00 - 17.00 Uhr und am Freitag von 07.00 - 12.30 Uhr. Der Ausweis ist kostenlos!

Was brauchen Sie für den Stadt-Taxi Ausweis?

Dazu benötigen Sie lediglich ein Foto der berechtigten Person (Passfoto) und einen aufrecht gemeldeten Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet der Stadt Lienz.

Was kostet eine Stadttaxi-Fahrt?

Jede Person, welche einen Stadttaxi-Ausweis besitzt, kann 5 Stück 10er Blocks zum Preis von à € 26,- und 5 Stück 10er Blocks zum erhöhten Preis von à € 38,- kaufen. Der Taxifahrer nimmt Ihren Gutschein entgegen und benötigt dafür Ihren Ausweis, damit die entsprechenden Datenfelder ausgefüllt werden können. Eine Stadttaxi Fahrt kostet für Sie daher € 2,60 bzw. € 3,80 anstatt € 6,00.

WICHTIG!

Der Fahrgutschein gilt für eine Taxifahrt in eine Richtung innerhalb der Lienzer Gemeindegrenzen. Die Taxifahrt darf nicht unterbrochen werden. Gepäckstücke (z.B. Koffer, Kinderwägen usw.) werden ohne Zuschlag mitgenommen. Es können auch mehrere Personen gleichzeitig das Taxi benutzen, dafür wird nur ein Fahrgutschein verlangt. Der Inhaber des Stadttaxi-Ausweises hat jedoch immer mitzufahren.

Wann können Sie das Stadttaxi benutzen?

Ihr Stadttaxi können Sie täglich von 05 bis 22 Uhr in Anspruch nehmen. Die Telefonnummern der Stadttaxi-Unternehmer finden Sie auf der Rückseite der Fahrgutscheine.

Mehr Informationen:

Weitere Auskünfte erhalten Sie auch telefonisch unter der Telefonnummer: +43 (0)4852 600 DW 519 (BürgerInnenservice).

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