Außenareal der BH Lienz wird gebührenpflichtige Kurzparkzone

Zur gebührenpflichtigen Kurzparkzone werden ab Dienstag, 3. April, die 20 Stellplätze im Außenareal der Bezirkshauptmannschaft Lienz. Damit soll die Parkdauer einzelner Fahrzeuge begrenzt werden.

Wie wichtig eine funktionierende Parkraumregelung im städtischen Bereich ist, wissen alle, die schon einmal auf Parkplatzsuche waren: Ohne gebührenpflichtige Parkplätze sind viele der begehrten Stellplätze oft dauerhaft blockiert. Nur durch kostenpflichtige Parkplätze kann man die Verweildauer der Autos deutlich reduzieren.

Da im Areal der Bezirkshauptmannschaft Lienz immer öfter DauerparkerInnen die Parkmöglichkeiten für die KundInnen der BH verstellen, werden die 21 vorhandenen Parkplätze – mit Ausnahme des Behindertenparkplatzes, der vorbehaltlos für Menschen mit Beeinträchtigung und gültigen Behindertenausweis reserviert und gratis ist – zur gebührenpflichtigen Kurzparkzone. Damit kommt die Stadtgemeinde Lienz dem Ersuchen der Bezirkshauptmannschaft Lienz aus Anlass einer Empfehlung des Landesrechnungshofes nach.

Mit 3. April gelten somit auch dort die Kurzparkzonentarife der Stadt. Das bedeutet, dass die maximale Parkdauer 180 Minuten beträgt und 2 Euro kostet. Für die ersten 45 Minuten zahlt man 50 Cent, danach kann man für jeweils 10 Cent neun weitere Minuten dazukaufen.

Hingegen kostenlos können die BesitzerInnen einer Eltern-Kind-Parkkarte der Stadtgemeinde Lienz die Parkplätze nutzen. Allerdings nur für die Maximaldauer von 120 Minuten.

Der Parkscheinautomat befindet sich im Eckbereich des Innenhofes und gilt nur für die besagten 20 kostenpflichtigen Plätze. Die Zufahrt ist schrankengeregelt. Dieser öffnet von Montag bis Freitag um 7 Uhr und hat bis 19 Uhr geöffnet. Die gebührenpflichtige Kurzparkdauer gilt von 8 bis 19 Uhr. Nach 19 Uhr öffnet sich der Schranken nur mehr für die Ausfahrt aus dem Parkareal. 

Außenareal der BH Lienz wird gebührenpflichtige Kurzparkzone
Außenareal der BH Lienz wird gebührenpflichtige Kurzparkzone