Erste Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes – 2. Auflegung

Das örtliche Raumordnungskonzept (ÖROK) stellt eine umfassende Festlegung der Entwicklungsziele und der Entwicklungsspielräume vor allem in räumlicher, wirtschaftlicher, bevölkerungspolitischer, naturräumlicher und kultureller Hinsicht dar. Es werden darin im Wesentlichen die Richtlinien bzw. die Rahmenbedingungen für die weiteren raumplanerischen Planungsinstrumente (Flächenwidmung und Bebauungsplan) festgelegt.

Das derzeit geltende örtliche Raumordnungskonzept der Stadtgemeinde Lienz soll nun fortgeschrieben werden.

In der Sitzung des Gemeinderates vom 11.10.2017 wurde die Auflage des Entwurfes über die erste Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes beschlossen.

Die im ersten Auflageverfahren zum Entwurf eingelangten Stellungnahmen wurden in der Sitzung des Gemeinderates vom 27.03.2018 behandelt.

In dieser Sitzung wurde weiters die Auflage des von Dr. Thomas Kranebitter ausgearbeiteten geänderten Entwurfes über die erste Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes beschlossen.

 

Auflage

Die Auflage des geänderten Entwurfes über die erste Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes erfolgt

vom 29.03.2018 bis einschließlich 12.04.2018

über einen Zeitraum von 2 Wochen während der Amtszeiten der Stadtgemeinde Lienz im Stadtbauamt (Liebburg, 4. Stock).

 

Stellungnahme

Personen, die in der Stadtgemeinde Lienz ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Stadtgemeinde Lienz eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zu den aufgelegten Änderungen des Entwurfes abzugeben.

 

Schriftliche Stellungnahmen adressieren Sie bitte an das

Stadtamt Lienz

Hauptplatz 7

9900 Lienz