Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes

Das örtliche Raumordnungskonzept (ÖROK) stellt eine umfassende Festlegung der Entwicklungsziele und der Entwicklungsspielräume vor allem in räumlicher, wirtschaftlicher, bevölkerungspolitischer, naturräumlicher und kultureller Hinsicht dar. Es werden darin im Wesentlichen die Richtlinien bzw. die Rahmenbedingungen für die weiteren raumplanerischen Planungsinstrumente (Flächenwidmung und Bebauungsplan) festgelegt.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 08.05.2018 die erste Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes beschlossen.

Mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 08.11.2018 wurde die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt. Die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes tritt nach Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist in Kraft.

 

Das örtliche Raumordnungskonzept liegt während seines Geltungszeitraumes im Stadtamt (Stadtbauamt 4. Stock) zur Einsichtnahme auf. Für allfällige Rückfragen dazu stehen Ihnen die Mitarbeiter des Stadtbauamtes sehr gerne zur Verfügung.

 

Die Kundmachung sowie das Raumordnungskonzept samt Umweltbericht und Endbericht des Raumplaners können Sie unter folgenden Links abrufen:

-       Kundmachung

-       Plan

-       Verordnungstext

-       Umweltbericht

-       Endbericht