In Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden verfolgt das Unionsrechtsverstöße-Hinweisgebergesetz – UVHG, LGBl. Nr. 23/2022, idgF. das Ziel, dass Verstöße gegen EU-Rechtsvorschriften einfach, sicher und vertraulich gemeldet werden können.
Öffentliche und private Organisationen haben zu diesem Zweck ein internes Meldesystem einzurichten, eingehende Meldungen zu überprüfen und gegebenenfalls die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

In diesem Sinne steht entsprechend dem UVHG für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtgemeinde Lienz sowie deren ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gegen die vom sachlichen Geltungsbereich des § 3 UVHG erfassten Rechtsvorschriften erlangt haben, der Zugang zu einer internen Meldestelle offen (vgl. § 8 UVHG).

Kontaktdaten:

E-Mail:
whistleblowing@stadt-lienz.at

Telefon:
04852600 / DW 310

Büro Nr. 305, 3. Stock, Liebburg.


Weiters steht die Landesvolksanwältin als externe Meldestelle für die Meldung von Verstößen gegen die vom sachlichen Geltungsbereich des § 3 UVHG erfassten Rechtsvorschriften, soweit es sich dabei um Angelegenheiten der Landesgesetzgebung handelt, zur Verfügung.
Für weitere Informationen zur externen Meldestelle darf auf nachfolgenden Link verwiesen werden.

https://www.tirol.gv.at/landtag/landesvolksanwaeltin/externe-meldestelle-in-angelegenheiten-der-landesgesetzgebung/

Zugang zur externen Meldestelle sollen alle natürlichen Personen haben, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben (vgl. § 13 UVHG).